Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Abkürzung ANÜ) überlässt ein Anbieter (Verleiher) seine Mitarbeiter einem Drittunternehmen (Entleiher) gegen Bezahlung für begrenzte Zeit.
Die Mitarbeiter stehen also beim Anbieter unter Vertrag, der Anbieter ist somit auch für die Verwaltung (beispielsweise Gehaltszahlungen und Sozialversicherung) der Mitarbeiter zuständig. Konkrete Aufgabenstellungen und Arbeitsanweisungen bekommen die Mitarbeiter jedoch vom Entleiher.
Die Arbeitnehmerüberlassung bietet viele Vorteile für Unternehmen. Entleiher können ihr Personal kurzfristig flexibel aufstocken, ohne dafür selbst nach geeigneten Mitarbeitern suchen zu müssen. Das ist besonders in Brachen wichtig, deren Personalbedarf je nach Saison oder aktuellem Projekt stark schwankt.
Außerdem sparen sich Entleiher den Aufwand und die Kosten der Personalverwaltung, denn diese wird komplett vom Verleiher übernommen. Das Management der geliehenen Mitarbeiter liegt dagegen beim Entleiher und erlaubt Unternehmen, die volle Kontrolle über ihre Projekte und Teams zu behalten.
Arbeitnehmerüberlassung wird auch als Zeitarbeit, Leiharbeit, Personalleasing, Body-Leasing oder Staffing bezeichnet. Lesen Sie mehr dazu in unseren ausführlichen Artikeln „Was versteht man unter Staffing oder Personalleasing und wann ist es einer betriebsinternen Einstellung überlegen?“ und „Was ist Body-Leasing und wie funktioniert es?“
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